1. Informationen zur Dienstleistung von LOTTO Bayern

1.1. So funktioniert die Teilnahme bei LOTTO Bayern

1.2. Wichtige Regeln zur Spielteilnahme

1.3. Information zum Anbieter nach Art. 246 EGBGB

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Vollständige Tastaturbedienbarkeit

Bereiche und Funktionen unserer Website sind ohne Maus über die Tastatur erreichbar.

Optimierte Textdarstellung

Schriftarten und -größen sind leicht lesbar und lassen sich bei Bedarf per Zoom vergrößern.

Screenreader-Unterstützung

Unsere Seiten sind für nicht-visuelle Ausgabesysteme wie Screenreader angepasst – inklusive sinnvoller Alternativtexte, Titel und Fokusanzeigen.

Schutz vor visuellen Reizen

Flackernde Inhalte oder komplexe Zeiger-Gesten wurden vermieden.

Ausreichend Zeit

Die Website hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Sie können die Begrenzung anpassen. Bewegte Inhalte sind zudem abschaltbar.

Zugängliche audiovisuelle Inhalte

Videos bieten wir mit Untertiteln, Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen an. Entsprechende Steuerelemente und Anpassungen stehen zur Verfügung.

Struktur und Orientierung

Einheitliche Navigation, Sprunglinks und ein konsistenter Aufbau sorgen für klare Orientierung.

Datenschutz

Alle eingesetzten Hilfsmittel und Einstellungen respektieren Ihre Privatsphäre – ohne unerwünschte Datenverarbeitung.

Zugang und Sicherheit

Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet.

Ständige Weiterentwicklung

Unsere Barrierefreiheitsfunktionen werden regelmäßig geprüft, verbessert und an neue Anforderungen angepasst.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es gibt Listen, die optisch zusammengefasst wurden, jedoch im HTML-Code nicht als Listen ausgezeichnet wurden.
  • Pflichtfelder sind für Nutzer assistiver Systeme nicht mit dem Attribut „required“ ausgezeichnet – die Erkennung für Screenreadernutzer ist nicht immer gewährleistet.
  • Einige Fehlermeldungen werden für Screenreader User nicht ausgegeben.
  • Es gibt eine Reihe von Schaltflächen, die fälschlicherweise als Link deklariert wurden.
  • Überschriftenhierarchien und Absätze sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
  • Einige Eingabefelder sind nur mit einem placeholder-Attribut beschriftet.
  • Es gibt einige Beschriftungspassagen, die nicht den geforderten Mindestkontrastwerten entsprechen.
  • Der Webauftritt ist nicht einheitlich durch adäquate Landmarks strukturiert.
  • Das Bedienelement „Seite nach oben“ ist aktuell nur auf der Startseite vorhanden.
  • Es gibt Prozessschritte (z.B. Speichern des Spielscheins), die keine Statusmeldungen ausgeben.
  • Das Navigationsmenü der gezogenen Zahlen ist nicht richtig implementiert – die Zustände der Pull-down-Menüs sind für einen Screenreadernutzer nicht ermittelbar.
  • Im Archiv der Ziehungsvideos ist sind die Schalter zum vor- und Zurückblättern zwischen den einzelnen Videos nicht mit der Tastatur erreichbar.
  • Die Schaltfläche „schließen“ in den modalen Fenstern ist nicht richtig konfiguriert und wird doppelt vorgelesen.
  • Links im Cookiedialog werden von Screenreadern doppelt vorgelesen und ist es nicht möglich, sich mit der Tastatur rückwärts im Cookiedialog zu bewegen.
  • Die Navigation im Spielschein ist unter Umständen nicht immer konsistent – der Fokus kann auf andere Schaltflächen springen.
  • Die Bezeichnungen der Spielfelder sind nicht immer konsistent.
  • Die Kontraste des Tastaturfokus sind nicht immer hinreichend.
  • Zitate sind nicht immer als solche im Quellcode gekennzeichnet.
  • Es gibt wenige Schriftgrafiken, deren informativer Test nicht in Form eines Alternativtexts oder frei zugänglichen zusätzlichen Textfelds angeboten wird.
  • Die eingeblendeten Tooltips stehen nur für Mausnutzer zur Verfügung. Motorisch eingeschränkte Tastaturnutzer sind hier benachteiligt.
  • Einige fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
  • Der individuelle, seitenbeschreibende Teil des Dokumententitels fehlt bei wenigen Seiten oder ist nicht aussagekräftig.
  • Keine Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

5. Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit

6. Durchsetzungsverfahren

7. Marktüberwachungsbehörde nach §20 BFSG